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   BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93   

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https://dejure.org/1993,12424
BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93 (https://dejure.org/1993,12424)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1993 - 9 C 261.93 (https://dejure.org/1993,12424)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1993 - 9 C 261.93 (https://dejure.org/1993,12424)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begehren von Abschiebungsschutz von vietnamesischen Staatsangehörigen - Politischer Charakter von ausländischen Strafvorschriften - Straffreiheitsgarantie nach dem "Reintegrationsabkommen" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93
    Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren maßgeblich ist (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 m.w.N.), ist hier anzulegen, da die Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bei ihrer Ausreise nicht von politischer Verfolgung betroffen waren.

    Dieses Abkommen ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (a.a.O.) ausgeführt hat, inzwischen in Kraft getreten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (a.a.O.) entschieden hat, ist es den Klägern zumutbar, die durch das "Reintegrationsabkommen" eröffnete Möglichkeit der straffreien Rückkehr nach Vietnam in Anspruch zu nehmen.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93
    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - (BVerwGE 89, 162 ) zutreffend ausgeführt, daß bei der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise in die Beurteilung sowohl die Schwere des durch die Strafvorschrift angedrohten Eingriffs als auch der Grad der Wahrscheinlichkeit seines Eintretens einfließen: Je schwerer der befürchtete Eingriff wiegt, desto geringer braucht der Grad seiner Eintrittswahrscheinlichkeit zu sein, um einem verständigen Menschen das Risiko einer Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheinen zu lassen.
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93
    "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 9 C 261.93
    "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
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